Unser Mitgliedsbeitrag richtet sich nach dem Gesamtbruttojahreseinkommen des Mitgliedes.
Genaue Informationen entnehmen Sie bitte unserer Beitragsübersicht.
Aufgrund der allgemeinen Kostenerhöhung und der Tatsache, dass wir seit 2007 keine Mitgliedsbeitragserhöhungen vorgenommen haben, weisen wir unsere Mitglieder darauf hin, dass unsere Gebührenordnung zum 01.01.2015 auf Anweisung der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde von uns angepasst wurde.
Zusammensetzung des Gesamtjahresbrutto:
= Gesamtjahresbrutto
Beitragsklasse Gesamtjahresbruttoeinkommen Mitgliedsbeitrag des Mitgliedes in € incl. Ust ab 1.1.2021
1 bis 10.000,00 50,00 Euro
2 bis 20.000,00 100,00 Euro
3 bis 30.000,00 130,00 Euro
4 bis 40.000,00 150,00 Euro
5 bis 50.000,00 180,00 Euro
6 bis 60.000,00 220,00 Euro
7 bis 70.000,00 250,00 Euro
8 bis 80.000,00 285,00 Euro
9 bis 100.000,00 310,00 Euro
10 bis 130.000,00 360,00 Euro
11 über 100.000,00 400,00 Euro
Die einmalige Aufnahmegebühr im Arbeitnehmer-Lohnsteuerhilfeverein e.V. beträgt 15,00 Euro.